Braucht Ihr Kunde legalisierte Dokumente? Mit dieser Schritt für Schritt Anleitung gelingt es Ihnen ganz leicht:
Nicht nur Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen bescheinigt, beglaubigt oder legalisiert werden. Es können auch Vertragsunterlagen sein, Arbeitsverträge, gerichtliche oder notarielle Urkunden.
Bescheinigung Ihrer Unterschrift durch die Industrie- und Handelskammer:
Die Behörden zahlreicher Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen aus, die dem Außenwirtschaftsverkehr dienen, wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen wurden.