Legalisierung von Außenhandelsdokumenten

Braucht Ihr Kunde legalisierte Dokumente? Mit dieser Schritt für Schritt Anleitung gelingt es Ihnen ganz leicht. Nicht nur Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen bescheinigt, beglaubigt oder legalisiert werden. Es können auch Vertragsunterlagen sein, Arbeitsverträge, gerichtliche oder notarielle Urkunden.

Birgit Susdorf

20.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Nicht nur Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen bescheinigt, beglaubigt oder legalisiert werden. Es können auch Vertragsunterlagen sein, Arbeitsverträge, gerichtliche oder notarielle Urkunden.

Bescheinigung Ihrer Unterschrift durch die Industrie- und Handelskammer:

Die Behörden zahlreicher Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen aus, die dem Außenwirtschaftsverkehr dienen, wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen wurden.

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