Wenn Sie diese 15 Schritte in Ihren Arbeits- und Prozessbeschreibungen zur Exportkontrolle berücksichtigen, werden Sie deutlich ruhiger schlafen, da Sie sich sicher sein können, dass Ihre Prozesse die Sanktionen so gut wie möglich abdecken und damit rechtskonform bleiben.
Diese Schritte sollten in Ihrer Exportkontrolle vorkommen, um Sicherheit zu schaffen
1. Identifikation von Dual-Use-Gütern:
Stellen Sie sicher, dass Sie es Ihnen klar ist, welche Güter als „Dual-Use“ gemäß der Verordnung gelten. Dual-Use-Güter sind Güter, Technologien oder Software, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Alle anderen Güter sind gegebenenfalls durch Artikel 4 genehmigungspflichtig.