Wenn Sie Waren innerhalb von Deutschland oder der Europäischen Union versenden, dann haben Sie eher wenig mit dem Zoll zu tun. Ganz anders sieht es aus, wenn Sie Waren aus einem Drittland importieren. Hierbei gibt es viele Unterscheidungskriterien, wie eine richtige Zollanmeldung auszusehen hat. Da stellen Sie sich vielleicht die Frage, was eine Zollanmeldung grundsätzlich ist und wer eine Zollanmeldung abzugeben hat. Wer ist für die Inhalte der Zollanmeldung verantwortlich? Und wo gibt man diese ab? Antworten bekommen Sie hier.
Wann benötigen Sie eine Zollanmeldung?
Importieren Sie gewerbliche Waren aus einem Drittland, dann müssen Sie grundsätzlich eine Zollanmeldung für Nicht-Unionswaren abgeben. Nicht-Unionswaren sind Güter, die nicht im freien Verkehr der Europäischen Union und somit noch keinem Zollverfahren zugeführt worden sind. Das bedeutet, deren Herkunft liegt in einem Drittland. Dadurch, dass die Güter die Grenzen passieren, müssen Sie diese beim Zoll bestellen. Die Gestellung der Waren erfolgt grundsätzlich bei der ersten Einfuhrzollstelle an der EU-Außengrenze. Hierbei können Sie natürlich ein T1-Versandverfahren wählen und die Waren zu ihrer Zollstelle bringen lassen oder, wenn sie den Bewilligungsstatus als
„Zugelassener Empfänger“ haben, auch per T1-Versandverfahren zu Ihnen auf das Firmengelände. Diese Zollverfahren gibt es derzeit, in die Sie Ihre Waren überführen können: